Von Haefen & Neunaber
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Grundsicherung – SGB II

Wir vertreten Sozialbehörden bundesweit im Bereich Sozialrecht.

Wir unterstützen Sie bei der Klagesachbearbeitung und bei der Vertretung vor den Gerichten, und zwar in allen Instanzen bis hin zum BSG.

Im Grundsicherungsrecht (SGB II) sind wir ausschließlich auf Seiten der Grundsicherungsträger tätig.

Mit acht auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwälten sind wir in der Lage, die Klagesachbearbeitung kurzfristig und ohne Einarbeitungszeit zu übernehmen und entsprechende Kapazitäten dafür freizusetzen.

Behörden in sechs Bundesländern nehmen unsere Hilfe seit 2008 in Anspruch. Die Beauftragung umfasst eine enge Abstimmung vor Ort mit den Klage- und Leistungssachbearbeitern über den Einzelfall hinaus. Wir helfen Fehlentwicklungen aufzuzeigen und bieten bei der Etablierung eines Hausinternen Wissens- und Kostenmanagements Hilfestellung aus den in der Klagesachbearbeitung gewonnenen Erkenntnissen. Abgerundet wird diese Hilfestellung durch unsere individuellen Schulungsangebote.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Prozessvertretung im SGB II-Verfahren
  • Unterstützung bei der Erstellung von Widerspruchsbescheiden
  • Rechtsmittelprüfung und Vertretung in den Instanzen
  • Gerichtliche Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen insb. Unterhalt
  • Erstattungsstreitigkeiten zwischen den Trägern
  • Unterstützung von zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Lohnwucher (Schadensersatzklagen, vergaberechtliche Beratung, Personalvertretungsrecht)
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    kanzlei@von-haefen.de
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