Unterhaltsrecht nach §33 SGB II, §94 SGB XII und §7 UVG

Als Grundsicherungsträger sind sie verpflichtet, übergegangene Unterhaltsansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Um in diesem komplexen Aufgabenfeld die Unterhaltsansprüche effizient durchzusetzen und damit den eigenen Haushalt stärker zu entlasten, bieten wir Ihnen spezialisierte Beratungen und Prozessbegleitung an. Unser Ziel ist es, Grundsicherungsträgern spürbare Arbeitserleichterungen zu verschaffen. Insbesondere bei Klageverfahren kann ein Tätigwerden auch unter einem geringen Kostenrisiko für Sie erfolgen. Unsere Kanzlei arbeitet von vier Standorten bundesweit für Sozialbehörden, insbesondere im Grundsicherungsrecht (SGB II und SGB XII). Mit acht spezialisierten Anwälten verbinden wir das Sozialrecht mit dem Familienrecht und können Ihre individuellen Unterstützungsbedürfnisse kurzfristig und flexibel erfüllen. Rufen Sie gern an, um einen unverbindlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Finden sie rechts einfach buchbare und kosteneffizienten Beratungsmodule kategorisiert nach Bedürfnissen Ihrer Abteilung.

MODUL 1: ORGANISATIONS- UND PROZESSBERATUNG

  • Optimierung Ihrer internen Arbeitsabläufe und Prozessschritte für eine effektivere Fallbearbeitung
  • Entwicklung eines Konzeptes auf der Basis einer gemeinsamen Bestandsaufnahme
  • Unterstützung bei der Umsetzung mit einem begleitenden Projektmanagement
  • Optimierung der Schnittstelle Leistungsabteilung – Unterhaltsstelle

MODUL 2: ÜBERNAHME DER FALLBEARBEITUNG

  • Effektive Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen auf der Verwaltungsebene
  • Flexible und wirtschaftliche Handhabung bei voller Kostentransparenz
  • Konsolidierung des Haushaltes durch realisierte Einkünfte aus Unterhalt
  • Unterstützung bei Personalengpässen

MODUL 3: ÜBERNAHME DER KLAGEVERFAHREN

  • Prozessuale Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren Entlastung Ihrer Mitarbeiter
  • Nutzung externen Wissens in der Prozessführung
  • Rechtssichere Durchsetzung
  • Kostenneutrale Beauftragung möglich

MODUL 4: ÜBERNAHME DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG

  • Erhöhung der Realisierungsquote
  • Weniger Verzugs- und Ausfallrisiko
  • Verbesserung der kommunalen Liquidität

MODUL 5: SCHULUNG UND BETREUUNG

  • Fortbildungsangebote für Mitarbeiter und Rechtsanwender auf allen Ebenen
  • Leistungsabteilung (unterhaltsrechtliche Fälle erkennen und einschätzen)
  • Unterhaltsstelle (Bearbeitung unterhaltsrechtlicher Fälle)
  • Prozessvertretung (Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im gerichtlichen Verfahren)
  • Zwangsvollstreckung (Realisierung von titulierten Ansprüchen)

MODUL 6: BERATUNGSFLATRATE

  • Wir bieten an, dass Ihre Mitarbeiter im Bereich des Unterhaltsrechts und der übergegangenen Ansprüche mit rechtlichen Fragestellungen jederzeit auf uns zurückgreifen können. Wir stehen hier sowohl telefonisch als auch schriftlich zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter haben die Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen fallbezogen und sofort verfügbar.

Unser Flyer zum Angebot im Unterhaltsrecht können Sie hier herunterladen