Übergegangene Ansprüche $33 SGB II und § 94 SGB XII
Die Kommunen und Landkreise sind nicht nur gesetzlich verpflichtet mögliche übergegangene Unterhaltsansprüche zu prüfen, sondern diese auch durchzusetzen.
Dies sollten die Träger bereits aus eigenem Interesse tun, denn ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch entlastet den eigenen Haushalt.
Gem. § 7 UVG; § 33 SGB II; 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch – und damit auch der Auskunftsanspruch – bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Leistungsträger über. Dies hat zur Folge, dass die Grundsicherungsträger und Unterhaltsstellen verpflichtet sind, dauerhaft zu prüfen, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe er übergeht.
Dafür erforderlich ist die Ansprüche neben dem Unterhaltsrecht zunächst zu erkennen:
- Schenkungsrückforderungen
- Mietrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Selbständige
Hier können wir Sie unterstützen mit Fachanwälten aus dem Sozialrecht und Familienrecht und Anwälten die schwerpunktmäßig im Zivilrecht tätig sind. Wir können Ihnen auch hier klar und einfach kategorisierte Module für maximale Effizienz anbieten.
MODUL 1: ORGANISATIONS- UND PROZESSBERATUNG
Optimierung Ihrer internen Arbeitsabläufe und Prozessschritte für eine effektivere Fallbearbeitung
- Entwicklung eines Konzeptes auf der Basis einer gemeinsamen Bestandsaufnahme
- Unterstützung bei der Umsetzung mit einem begleitenden Projektmanagement
- Optimierung der Schnittstelle Leistungsabteilung – Unterhaltsstelle (bzw. Stelle die übergegangene Ansprüche bearbeitet)
MODUL 2: ÜBERNAHME DER FALLBEARBEITUNG
Effektive Durchsetzung von übergegangenen Ansprüchen auf der Verwaltungsebene
- Flexible und wirtschaftliche Handhabung bei voller Kostentransparenz
- Konsolidierung des Haushaltes durch realisierte Einkünfte aus übergegangenen Ansprüchen
- Unterstützung bei Personalengpässen
MODUL 3: ÜBERNAHME DER KLAGEVERFAHREN
Prozessuale Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren
- Entlastung Ihrer Mitarbeiter
- Nutzung externen Wissens in der Prozessführung
- Rechtssichere Durchsetzung
- Kostenneutrale Beauftragung möglich
MODUL 4: ÜBERNAHME DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Erhöhung der Realisierungsquote
- Weniger Verzugs- und Ausfallrisiko
- Verbesserung der kommunalen Liquidität
MODUL 5: SCHULUNG UND BETREUUNG
Fortbildungsangebote für Mitarbeiter und Rechtsanwender auf allen Ebenen
- Leistungsabteilung (unterhaltsrechtliche Fälle erkennen und einschätzen)
- Unterhaltsstelle (Bearbeitung unterhaltsrechtlicher Fälle)
- Prozessvertretung (Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im gerichtlichen Verfahren)
- Zwangsvollstreckung (Realisierung von titulierten Ansprüchen)
MODUL 6: BERATUNGSFLATRATE
Wir bieten an, dass Ihre Mitarbeiter im Bereich des Unterhaltsrechts und der übergegangenen Ansprüche mit rechtlichen Fragestellungen jederzeit auf uns zurückgreifen können. Wir stehen hier sowohl telefonisch als auch schriftlich zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter haben die Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen fallbezogen und sofort verfügbar.
Unseren Flyer zum Angebot für übergegangene Ansprüche können Sie hier herunterladen:
Für weitere Informationen schauen Sie auch gerne auf unsere Internetseite
www.Anspruchsübergang.de
www.übergegangene -Ansprüche.de