Hier haben Sie die Möglichkeit, Formulare und Informationsblätter herunterzuladen und ggf. auszufüllen. Diese sind für die Mandantsbearbeitung notwendig.
Zur Beauftragung ist die Übersendung einer unterschriebenen Vollmacht notwendig. Dies kann auch per E-Mail geschehen. Wenn eine Vollmacht im Original benötigt wird, informieren wir Sie gesondert.
Wird in einer Ermittlungs-, Bußgeld-, oder Strafsache gegen Sie ermittelt, verwenden Sie bitte die Strafprozessvollmacht.